Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Parkplatzbesitzers
Gemäß dem Gesetz zur Regelung des Fahrzeugparkvertrags (Gesetz 40/2002 vom 14. November) ist der Eigentümer des Parkplatzes für sämtliche Schäden verantwortlich, die am Fahrzeug oder am Benutzer entstehen können, mit Ausnahme von Schäden, die durch Dritte oder den Benutzer des Parkplatzes verursacht werden. Hierzu gehören:
- Personenschäden aufgrund schlechten Zustands oder mangelhafter Wartung der Einrichtungen.
- Fahrzeugschäden durch Erdrutsche, Überschwemmungen durch geplatzte Rohre usw.
- Schäden durch Diebstahl am Fahrzeug: zerbrochene Fenster, Verschwinden des Fahrzeugs usw. Ausgeschlossen sind bei Schäden durch Diebstahl sämtliche Fahrzeugzubehörteile, welche nicht fester oder untrennbarer Bestandteil des Fahrzeuges sind.
Für Schäden an Fahrzeugen oder Eigentum, die durch Naturkatastrophen beim Parken im Freien entstehen, übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
Während des Transfers Ihres Fahrzeugs zum oder vom Flughafen ist es durch Ihre persönliche Versicherung abgedeckt und der Kunde ist für etwaige Ansprüche verantwortlich, wenn festgestellt wird, dass die Schuld der anderen Partei liegt.
Wenn festgestellt wird, dass ein Fehler bei unserem Personal vorliegt, übernimmt COK Parking die Verantwortung und trifft die notwendigen Vorkehrungen für die Reparatur.
COK Parking haftet nicht für künftige Preiserhöhungen der Versicherungspolice des Kunden im Schadensfall.
Sobald das Auto vom Kunden abgeholt wurde, akzeptieren wir keine Beschwerden über Autoschäden; Der Kunde muss dies bei der Lieferung überprüfen.
Unser Parkservice steht Ihnen von 4:00 bis 1:00 Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Nach 01:00 Uhr ist ein Zuschlag von 5 Euro pro Stunde fällig.
Kunden mit Jahresverträgen müssen ihre Reservierung immer mindestens 24 Stunden im Voraus online vornehmen, sonst werden ihnen 10,- € berechnet.
Pflichten des Nutzers
Sämtliche losen Gegenstände und Zubehörteile wie beispielsweise Radio, Mobiltelefon oder Papiere sind vom Kunden aus dem Fahrzeug zu entfernen. Wir akzeptieren keine Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung von Autoabdeckungen und unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, diese anzubringen. Zur Abholung des Fahrzeugs ist das Vorzeigen des Tickets bzw. des schriftlichen Nachweises zwingend erforderlich. Wird dieser nicht vorgelegt, muss der Besitz des Fahrzeuges nachgewiesen werden. Hierzu legt das Unternehmen einen schriftlichen Nachweis mit folgenden Informationen vor:
- Tag und Uhrzeit des Einlasses, sofern diese für die Preisfestsetzung maßgebend sind.
- Identifizierung des Fahrzeugs und seines Fahrers.
Das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Sie Ihre Rückgabeanweisungen/nummerierte Quittung verlieren und diese dem Unternehmen von einem Dritten vorgelegt werden, der damit Ihr Auto betrügerisch abholt.
Der Kunde muss sicherstellen, dass das Fahrzeug zum zwischen beiden Parteien, dem Kunden und COK Parking, vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird. Sollte der Kunde sein Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen, können für den Kunden zusätzliche Kosten anfallen.
Der Kunde ist für alle zusätzlichen Tage über die ursprüngliche Reservierung hinaus verantwortlich und muss diese bei der Abholung des Fahrzeugs bezahlen.
Der Kunde muss COK Parking die Originaldokumente oder Fotokopien aller relevanten Fahrzeugpapiere einschließlich der Zulassungsdokumente, der Versicherungspolice und einer gültigen TÜV-Bescheinigung vorlegen. Ohne diese Unterlagen übernimmt COK Parking keine Verantwortung für etwaige Bußgelder oder zusätzliche Kosten.
Ist der Kunde nicht Eigentümer des Fahrzeugs, gehen etwaige Rechtsverfolgungskosten und Schäden zulasten des Fahrzeughalters.
Für den Fall, dass das Original verloren geht, muss der Kunde einen Ersatzschlüssel bzw. Schlüsselcode mitführen. Es wird keine Haftung übernommen, wenn der Kunde keinen Ersatzschlüssel besitzt.
Es wird empfohlen, ausreichend Zeit für die Anreise einzuplanen, um mindestens 20 Minuten vor der von Ihrer Fluggesellschaft angegebenen Check-in-Zeit am Treffpunkt einzutreffen.
Wir sind nicht für etwaige Verluste verantwortlich, die Ihnen entstehen, wenn Sie wegen Verkehrsbehinderung Ihren Flug verpassen.
Für die Anfahrt zu unserem Treffpunkt und die Rückkehr dorthin ist der Parknutzer selbst verantwortlich; Für die Schwierigkeiten bei der Suche und den durch die Wartezeit verursachten Stress übernehmen wir keine Verantwortung.
Rechte des Parkplatzbesitzers
Der Eigentümer des Parkplatzes hat das Recht, das Fahrzeug als Sicherheit für die Zahlung der Parkgebühr gegenüber jeder Person einzubehalten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Preise mit oder ohne Vorankündigung zu ändern. Unsere Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Der Parkplatzbesitzer kann das in Artikel 71 der Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehene Verfahren anwenden, wenn ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum geparkt bleibt, ohne dass eine Reaktion der Besitzer erfolgt.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Ihr Fahrzeug innerhalb des Parkplatzes zu bewegen, und zwar mit dem Auto oder auf andere Weise, soweit das Unternehmen, seine Mitarbeiter oder Vertreter dies für die effiziente Organisation der Parkmöglichkeiten für notwendig erachten. Der Fahrzeugschlüssel wird grundsätzlich an unsere Mitarbeiter ausgehändigt.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen behält sich das Unternehmen vor, die kostenlose Außenwäsche nicht durchzuführen. Wir sind außerdem nicht dafür verantwortlich, wenn die kostenlose Reinigung nicht den hohen Standards entspricht.
Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für mechanische Defekte an Ihrem Fahrzeug. Startprobleme mit der Batterie, defekte Fensterheber, Reifenpannen, Autoschlüssel, Knöpfe usw. Wir werden versuchen, den Kunden zu helfen, aber wir übernehmen keine Verantwortung. Schäden an Windschutzscheiben, Fenstern oder Türgriffen des Fahrzeugs werden von uns nicht abgedeckt.
Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Reifenpannen oder andere Schäden. Eventuelle Reifenreparaturkosten gehen zu Lasten des Eigentümers.
Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für den Verlust abnehmbarer Fahrzeugteile (Spiegel, Auspuffanlagen, Antennen usw.).
Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Schäden, Beulen, Kratzer oder kleine Schrammen mit einem Durchmesser von weniger als 5 cm, da diese für uns möglicherweise nicht erkennbar sind. Für diese Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Wir haben das Recht, ein Fahrzeug trotz Ihrer Reservierung abzulehnen, wenn es sich nicht in fahrbereitem Zustand befindet oder wenn es zu groß ist und uns Probleme bereiten oder eine Gefahr für andere Fahrzeuge darstellen könnte.
Das Abstellen eines Fahrzeugs auf unserer Anlage ermöglicht und verpflichtet den Benutzer zur Einhaltung aller dieser Bedingungen und Vorschriften.
COK Parking behandelt Ihre personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzrichtlinie und befolgt die entsprechenden spanischen Gesetze.
